Nutzungsbedingungen für die App „Ertragswerke Sidekick für Shopware 6"

Stand: 31.07.2026


§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der mobilen Anwendung „Ertragswerke Sidekick für Shopware 6" (nachfolgend „App") der Rawmantiker UG (haftungsbeschränkt), Isoldestraße 1, 12159 Berlin (nachfolgend „Anbieter").

(2) Die App richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Der Vertrieb der App erfolgt über den App Store. Vertragspartner des Erwerbs der Lizenz sowie etwaiger In-App-Käufe ist Apple; für das Verhältnis zwischen Kunde und Apple gelten dessen Bedingungen. Diese Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Kunde und Anbieter hinsichtlich der Nutzung der App. Ergänzend gilt Anlage 1.


§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Die App ist ein Werkzeug zur mobilen Anzeige und Erfassung von Daten aus einer Shopware-Installation des Kunden. Sie verbindet sich hierzu über die Shopware-Admin-API unmittelbar mit der Installation des Kunden.

(2) Voraussetzung der Nutzung ist eine vom Kunden betriebene, funktionsfähige Shopware-Installation ab Version 6.6 mit erreichbarer Admin-API sowie ein kompatibles Endgerät. Einzelne Funktionen setzen zusätzlich die Installation bestimmter Plugins des Anbieters voraus; auf diese Voraussetzungen wird in der Funktionsbeschreibung hingewiesen.

(3) Die Bereitstellung, der Betrieb und die Verfügbarkeit der Shopware-Installation des Kunden sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und liegen allein in dessen Verantwortung. Gleiches gilt für Leistungen Dritter, insbesondere für Kassen-, Zahlungs- und Kartenterminalsysteme sowie Zahlungsdienstleister.

(4) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Funktionsbeschreibung im App Store sowie der Produktdokumentation. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit wird nicht geschuldet. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine Beschaffenheitsangabe dar.

(5) Die Parteien vereinbaren als Beschaffenheit der App:

a) Die App ist ein Werkzeug zur Anzeige und Erfassung von Daten. Sie schuldet die Übermittlung der vom Kunden erfassten Eingaben an dessen Shopware-Installation sowie die Wiedergabe der von dort abgerufenen Daten — nicht deren inhaltliche Richtigkeit.

b) Die App prüft die aus der Shopware-Installation des Kunden stammenden Daten — insbesondere Preise, Bestände, Steuersätze und Stammdaten — nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Plausibilität. Für die Richtigkeit dieser Daten und für die Konfiguration seiner Installation ist allein der Kunde verantwortlich.

c) Die App nimmt keine kaufmännische, steuerliche oder rechtliche Bewertung vor. Auswertungen, Kennzahlen und Vorschläge sind unverbindliche Hilfsmittel und ersetzen keine eigene Prüfung.

d) Eingaben des Bedieners, insbesondere über Barcode-Erfassung, manuelle Eingabe oder Auswahl, werden von der App nicht auf inhaltliche Richtigkeit geprüft.

e) Für den Offline-Betrieb hält die App Daten lokal vor. Diese geben den Stand des letzten erfolgreichen Abgleichs wieder und können vom aktuellen Stand der Shopware-Installation abweichen. Der Kunde stellt sicher, dass bei Vorgängen, bei denen es auf tagesaktuelle Daten ankommt — insbesondere bei Preisen und Beständen — vor der Verwendung ein Abgleich erfolgt.

f) Berechnete Darstellungen wie Auswertungen, Kennzahlen, Summen oder Tourenvorschläge beruhen auf den zum Abrufzeitpunkt vorliegenden Daten der Shopware-Installation des Kunden. Sie sind Hilfsmittel zur Orientierung; für buchhalterische, steuerliche oder vertragliche Zwecke sind die Daten der Shopware-Installation und der übrigen Systeme des Kunden maßgeblich.


§ 3 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht ein, die App im eigenen Geschäftsbetrieb für die Dauer des Vertrages bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Der Kunde darf die App durch seine Beschäftigten und durch für ihn tätige Personen nutzen lassen. Er hat sicherzustellen, dass diese die vorliegenden Bedingungen einhalten. Handlungen dieser Personen sind dem Kunden zuzurechnen.

(3) Nicht gestattet sind insbesondere die Vermietung, das Verleihen sowie die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der App an Dritte außerhalb des eigenen Geschäftsbetriebs, ferner das Entfernen oder Verändern von Urheberrechtsvermerken.

(4) Eine Dekompilierung ist nur in den Grenzen des § 69e UrhG zulässig. Weitergehende gesetzliche Befugnisse des Kunden nach §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.


§ 4 Basisfunktionen, Premiumfunktionen und Vergütung

(1) Die Basisfunktionen der App werden unentgeltlich bereitgestellt.

(2) Über die Basisfunktionen hinausgehende Premiumfunktionen können über In-App-Kauf erworben werden. Vertragspartner des Kaufs ist Apple. Abrechnung, Rechnungsstellung, Erstattungen und Kündigung etwaiger Abonnements richten sich nach den Bedingungen von Apple und werden über das jeweilige Apple-Konto abgewickelt. Der Anbieter erhält keine Zahlungs- oder Rechnungsdaten.

(3) Ein Anspruch auf dauerhafte unentgeltliche Bereitstellung bestimmter Funktionen besteht nicht. Der Anbieter kann den Umfang der unentgeltlichen Basisfunktionen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen ändern. Bereits erworbene Premiumfunktionen bleiben für die vereinbarte Laufzeit unberührt.


§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde richtet die Zugänge zu seiner Shopware-Installation eigenverantwortlich ein. Er hält Zugangsdaten geheim, vergibt Berechtigungen nach dem Grundsatz der Datenminimierung und entzieht sie unverzüglich, sobald sie nicht mehr benötigt werden.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass die zur Nutzung eingesetzten Endgeräte durch Gerätecode und Geräteverschlüsselung geschützt sind und im Verlustfall gelöscht werden können. Ihm ist bekannt, dass die App für den Offline-Betrieb Daten lokal auf dem Endgerät speichert.

(3) Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Er führt regelmäßig Datensicherungen seiner Shopware-Installation in einem Umfang durch, der eine Wiederherstellung mit vertretbarem Aufwand ermöglicht.

(4) Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die über die App zugänglichen Daten. Er erfüllt insbesondere seine Informationspflichten gegenüber Beschäftigten, ergänzt sein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und klärt eine etwaige Mitbestimmungspflicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG eigenverantwortlich.

(5) Der Kunde prüft Ergebnisse und Vorschläge der App vor deren geschäftlicher Verwendung auf Plausibilität. Dies gilt insbesondere für Preis-, Bestands- und Auswertungsdaten.


§ 6 Keine Kassenfunktion — steuerrechtliche Pflichten des Kunden

(1) Die App erzeugt über die Shopware-Admin-API Bestellungen in der Shopware-Installation des Kunden. Der Vorgang entspricht funktional einer Bestellung, die im Onlineshop des Kunden zur Abholung im Ladengeschäft aufgegeben wird — mit dem Unterschied, dass die Erfassung durch Beschäftigte des Kunden erfolgt.

(2) Die App dient weder der Abwicklung von Zahlungsvorgängen noch der Erfassung barer Zahlungsvorgänge. Eine Auswahl der Zahlungsart durch den Bediener findet in der App nicht statt; den erzeugten Bestellungen wird die vom Kunden hierfür vorgesehene, zahlungsartneutrale Methode zugewiesen (etwa „Zahlung im Ladengeschäft"). Ob und wie der Endkunde anschließend bar oder unbar zahlt, entscheidet sich ausschließlich am Kassen- oder Terminalsystem des Kunden, an dem die App nicht beteiligt ist.

(3) Die App ist daher kein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion im Sinne des § 146a AO in Verbindung mit § 1 KassenSichV. Sie verfügt über keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und ist nicht dafür bestimmt, als Kassensystem eingesetzt zu werden.

(4) Sofern der Kunde Bargeschäfte tätigt, obliegt ihm die Erfüllung sämtlicher damit verbundener Pflichten in eigener Verantwortung, insbesondere:

a) der Einsatz eines den Anforderungen des § 146a AO entsprechenden Kassensystems einschließlich zertifizierter TSE,

b) die Erfüllung der Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO,

c) die Mitteilung des eingesetzten Kassensystems an das zuständige Finanzamt nach § 146a Abs. 4 AO,

d) die Einhaltung der GoBD, insbesondere hinsichtlich Einzelaufzeichnung, Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Aufbewahrung.

(5) Die App kann Bestellnummer und Bruttobetrag an ein vom Kunden eingesetztes Kassen- oder Zahlungssystem übermitteln. Diese Funktion ist optional und wird vom Kunden aktiviert und konfiguriert. Übertragen werden ausschließlich die Belegreferenz und der Bruttobetrag — keine Kundendaten und keine Bestellpositionen. Die Übermittlung dient allein der buchhalterischen Zuordnung von Zahlung und Bestellung; die steuerrechtliche Aufzeichnung des Zahlungsvorgangs erfolgt ausschließlich im System des Kunden.

(6) Der Anbieter schuldet keine steuerliche Beratung. Der Kunde klärt die steuerrechtliche Behandlung seiner Vor-Ort-Verkäufe mit seinem steuerlichen Berater.


§ 7 Verfügbarkeit, Support, Änderungen

(1) Ein bestimmtes Verfügbarkeitsniveau wird nicht geschuldet. Ein Service Level Agreement besteht nicht.

(2) Der Anbieter leistet Support nach freiem Ermessen im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten über die in § 12 genannten Kontaktwege. Ein Anspruch auf Support in bestimmter Form oder Frist besteht nicht.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die App fortzuentwickeln, anzupassen und einzelne Funktionen zu ändern oder einzustellen, soweit dies dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist — insbesondere bei technischer Notwendigkeit, Änderungen der Plattformvorgaben von Apple, Änderungen an Shopware oder der Rechtslage. Wesentliche Einschränkungen werden mit angemessener Frist angekündigt.

(4) Die Nutzbarkeit der App kann durch Änderungen an Shopware, an der Admin-API, am Betriebssystem oder an Drittsystemen beeinträchtigt werden. Hierfür haftet der Anbieter nur nach Maßgabe des § 9.


§ 8 Gewährleistung

(1) Für die unentgeltlich bereitgestellten Basisfunktionen gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass der Anbieter Mängel nur zu vertreten hat, soweit er sie arglistig verschwiegen hat oder soweit sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Für entgeltlich erworbene Premiumfunktionen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Gewährleistungsansprüche gegenüber Apple bleiben unberührt.

(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform unter Beschreibung der Symptome und der Umstände ihres Auftretens an.


§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Falle der Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie mittelbare Schäden und Folgeschäden.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(5) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde seinen Pflichten aus § 5 oder § 6 nicht nachgekommen ist — insbesondere nicht für steuerliche Nachteile, Bußgelder, Hinzuschätzungen oder sonstige Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Kassenführung.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(7) Der Kunde muss sich ein Mitverschulden anrechnen lassen, insbesondere wenn er seinen Obliegenheiten aus § 5 nicht nachgekommen ist — namentlich der regelmäßigen Datensicherung und der Plausibilitätsprüfung nach § 5 Abs. 5.

(8) Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.


§ 10 Datenschutz

(1) Einzelheiten der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung zur App.

(2) Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die über die App zugänglichen Daten seiner Shopware-Installation. Für den Bereich, in dem der Anbieter im Auftrag des Kunden tätig wird, schließen die Parteien die als gesonderte Anlage beigefügte Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.


§ 11 Laufzeit und Beendigung

(1) Der Vertrag über die Nutzung der Basisfunktionen läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden. Der Kunde beendet ihn durch Deinstallation der App.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Bereitstellung der App insgesamt mit einer Frist von sechs Wochen einzustellen. Bereits erworbene, laufzeitgebundene Premiumfunktionen werden bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit bereitgestellt oder anteilig über Apple erstattet.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere bei erheblichen Verstößen gegen § 3 vor.

(4) Mit Beendigung erlischt das Nutzungsrecht. Lokal gespeicherte Daten werden mit der Deinstallation vom Endgerät entfernt. Daten in der Shopware-Installation des Kunden bleiben unberührt.


§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Kontakt: Rawmantiker UG (haftungsbeschränkt), Isoldestraße 1, 12159 Berlin, Telefon 030 55274592, E-Mail kontakt@barfbike.de.

(2) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform oder in der App mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag beenden.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(5) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.



Anlage 1 — Ergänzende Bestimmungen für den Bezug über den App Store

Diese Bestimmungen gelten ergänzend, soweit die App über den App Store von Apple bezogen wird. Bei Widersprüchen zu den vorstehenden Nutzungsbedingungen gehen sie diesen vor.

1. Diese Nutzungsbedingungen werden ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Anbieter geschlossen. Apple ist nicht Vertragspartei.

2. Der Anbieter — nicht Apple — ist allein verantwortlich für die App und deren Inhalte.

3. Apple ist nicht verpflichtet, Wartungs- oder Supportleistungen für die App zu erbringen.

4. Für den Fall, dass die App einer geltenden Gewährleistung nicht entspricht, kann der Kunde Apple hierüber informieren; Apple wird dann gegebenenfalls den Kaufpreis erstatten. Darüber hinaus trifft Apple keinerlei Gewährleistungsverpflichtung in Bezug auf die App. Sämtliche weitergehenden Ansprüche richten sich ausschließlich gegen den Anbieter.

5. Der Anbieter — nicht Apple — ist verantwortlich für die Bearbeitung von Ansprüchen des Kunden oder Dritter im Zusammenhang mit der App, einschließlich Produkthaftungsansprüchen, Ansprüchen wegen Nichteinhaltung rechtlicher Vorgaben sowie Ansprüchen nach Verbraucherschutz- oder vergleichbaren Vorschriften.

6. Der Anbieter — nicht Apple — ist verantwortlich für die Prüfung und Abwehr von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die App.

7. Der Kunde sichert zu, dass er sich nicht in einem Land aufhält, das einem Embargo der Vereinigten Staaten unterliegt oder von der US-Regierung als terrorismusunterstützend eingestuft wurde, und dass er nicht auf einer einschlägigen US-Sanktionsliste geführt wird.

8. Apple und dessen Tochtergesellschaften sind Drittbegünstigte dieser Nutzungsbedingungen und berechtigt, diese gegenüber dem Kunden geltend zu machen, sobald dieser sie akzeptiert.


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