Leinenpflicht in Berlin: wo sie gilt und welche Ausnahmen es gibt
Wer in Berlin mit Hund unterwegs ist, kommt an einer Frage nicht vorbei: anleinen oder laufen lassen? Die ehrliche Antwort lautet – fast immer anleinen. Berlin hat eine der strikteren Leinenregelungen Deutschlands, und die wenigen echten Freiflächen sind klar benannt. Wer den Überblick behält, spart sich Ärger mit dem Ordnungsamt. Dieser Beitrag gehört zu unserem Berliner Hunde-Überblick.
Inhalt
Gilt in Berlin überall Leinenpflicht?
Ja. Nach dem Berliner Hundegesetz gilt seit dem 1. Januar 2019 eine allgemeine Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet. Anleinen musst du deinen Hund überall – die einzige Ausnahme sind ausdrücklich ausgewiesene Hundeauslaufgebiete und Hundefreilaufflächen. Das eigene, ausbruchssichere Grundstück zählt nicht zum öffentlichen Raum und ist davon nicht betroffen.
Das Gesetz selbst ist bereits seit dem 22. Juli 2016 in Kraft; die konkrete Leinenpflicht kam mit der Durchführungsverordnung Anfang 2019 dazu. Beide Daten sind wichtig, weil sich daran – wie unten beschrieben – einige Ausnahmen festmachen.
Wo darf mein Hund frei laufen?
Ohne Leine laufen darf dein Hund nur in den offiziell ausgewiesenen und beschilderten Hundeauslaufgebieten und Freilaufflächen. Das Land Berlin führt dazu eine eigene Karte. In allen übrigen Grün- und Erholungsanlagen, in Wäldern ohne Freigabe und auf normalen Straßen gilt die Leine.
Welche dieser Flächen sich wofür eignen – Wald, Wasser, Weite, Erreichbarkeit –, schlüsseln wir in unseren einzelnen Park-Beiträgen auf, etwa zum Hundeauslaufgebiet Grunewald.
Welche Ausnahmen gibt es?
Von der allgemeinen Leinenpflicht befreit sind zwei Gruppen:
Bestandshunde. Wer seinen Hund schon vor dem 22. Juli 2016 gehalten hat, fällt für diesen Hund nicht unter die allgemeine Leinenpflicht – solange dieselbe Person (oder die im Haushalt lebende Partnerin bzw. der Partner) den Hund führt. Eine Sachkundebescheinigung ist dafür nicht nötig. Im Zweifel musst du die frühere Haltung belegen können, etwa über Haftpflichtpolice, Steuerbescheid, Heimtierausweis oder eine Registrierung.
Sachkundige Halter. Wer eine Sachkundebescheinigung – den sogenannten Hundeführerschein – besitzt, ist ebenfalls von der allgemeinen Leinenpflicht befreit. Der Erwerb ist freiwillig und nur dann nötig, wenn man diese Befreiung möchte.
Was bringt der Hundeführerschein wirklich?
Hier liegt das größte Missverständnis. Der Hundeführerschein hebt die Leinenpflicht nicht stadtweit auf. Auch mit Bescheinigung – und auch als Bestandshund – musst du anleinen:
- in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen,
- in Waldflächen, die nicht ausdrücklich als Auslaufgebiet freigegeben sind,
- auf Sport- und Campingplätzen sowie in Kleingartenkolonien,
- in Treppenhäusern, auf Zuwegen und in gemeinschaftlich genutzten Räumen von Wohnhäusern,
- in Geschäfts- und Verwaltungsgebäuden,
- bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
- in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Bahnhöfen,
- in Fußgängerzonen und auf belebten Straßen und Plätzen,
- und wenn du eine läufige Hündin führst.
Kurz gesagt: Die Befreiung bedeutet praktisch nur, dass du zusätzlich zu den Auslaufgebieten auch auf unbelebten Straßen, Plätzen und Brachflächen ohne Leine gehen darfst. In Parks und im Wald bleibt die Leine Pflicht.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil (30 Multiple-Choice-Fragen, 45 Minuten, mindestens 70 Prozent richtig) und einem praktischen Teil, bei dem der mindestens ein Jahr alte Hund seinen Gehorsam zeigt. Die Bescheinigung gilt jeweils nur für einen bestimmten Hund und für die Person, die mit ihm geprüft wurde. Sachkundebescheinigungen anderer Bundesländer werden in Berlin anerkannt.
Was gilt für gefährliche Hunde und Listenhunde?
Für als gefährlich eingestufte Hunde gelten die Ausnahmen nicht. Zu den Listenhunden zählen in Berlin derzeit Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen. Daneben kann das Ordnungsamt jeden Hund individuell als gefährlich einstufen – etwa nach einem Beißvorfall.
Für diese Hunde besteht eine besondere Leinenpflicht in der Öffentlichkeit, unabhängig von der Sachkunde. Ab dem siebten Lebensmonat kommt eine Maulkorbpflicht hinzu. Eine Befreiung von der Leine ist nur im Einzelfall und auf Antrag möglich; die Maulkorbpflicht bleibt bei rassebedingt eingestuften Hunden bestehen.
Was kostet ein Verstoß?
Wer gegen die Leinenpflicht verstößt, riskiert nach dem Berliner Hundegesetz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. In der Praxis bewegen sich Verstöße meist deutlich darunter – aber der Rahmen zeigt, dass die Stadt das Thema ernst nimmt. Hinzu kommt: Passiert mit einem unangeleinten Hund etwas, kann das versicherungs- und haftungsrechtlich schnell unangenehm werden.
Was heißt das für den Alltag mit Hund in Berlin?
Für die meisten Halterinnen und Halter heißt das: Leine als Standard, gezielte Ausflüge in die Auslaufgebiete für den Freilauf. Wer viel Wert auf Freilauf legt, für den lohnt der Hundeführerschein – mit realistischen Erwartungen, was er abdeckt. Und wer neu nach Berlin zieht, sollte die Leinenregeln von Anfang an kennen, statt sie beim ersten Kontrollgespräch zu lernen.
Welche weiteren Pflichten – Registrierung, Versicherung, Steuer – auf dich zukommen, fassen wir im Beitrag Rechte und Pflichten für Hundehalter in Berlin zusammen.
Dieser Beitrag gibt den Stand Juni 2026 wieder und dient der allgemeinen Information, nicht der Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Berliner Hundegesetz und die Hundegesetz-Durchführungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung; im Zweifel gilt die Auskunft deines zuständigen Ordnungsamtes.
Sascha Wiengarn
Gründer & Geschäftsführer von BARFbike. Schreibt über artgerechte Rohfütterung aus der Praxis eines Berliner BARF-Lieferdienstes. Mehr über BARFbike
Mehr für Berlin: Alle Themen rund um den Hund in Berlin – Auslauf, Alltag und Recht – findest du in unserem lokalen Überblick.