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Berlin: Recht & Pflichten

Rechte und Pflichten für Hundehalter in Berlin

Ein Hund in Berlin bringt nicht nur Freude, sondern auch ein paar klare Pflichten mit sich – von der Registrierung über die Versicherung bis zur Steuer. Die gute Nachricht: Es ist überschaubar, wenn man es einmal sortiert hat. Dieser Beitrag gehört zu unserem Berliner Hunde-Überblick und fasst das Wichtigste zusammen.

Muss ich meinen Hund anmelden und registrieren?

Ja, gleich zweifach. Jeder in Berlin gehaltene Hund muss fälschungssicher per Mikrochip gekennzeichnet sein. Zusätzlich besteht eine Registrierungspflicht: Du musst deinen Hund innerhalb von sechs Monaten im zentralen Hunderegister anmelden. Daneben steht die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt (siehe unten).

Brauche ich eine Hundehaftpflichtversicherung?

Ja. In Berlin ist eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht. Sie muss Personen- und Sachschäden mit einer Mindestdeckungssumme von einer Million Euro je Versicherungsfall abdecken, und die Selbstbeteiligung darf 500 Euro je Versicherungsjahr nicht übersteigen. Das gilt ausdrücklich auch für Touristinnen und Touristen, die mit Hund nach Berlin kommen.

Was kostet die Hundesteuer in Berlin?

Die Hundesteuer liegt in Berlin bei rund 120 Euro im Jahr für den ersten Hund; jeder weitere Hund ist teurer. Eine klassische Hundesteuermarke zum Anhängen wird nicht mehr ausgegeben – die Kontrolle läuft digital über die Registrierung und den Mikrochip. Die genauen, aktuellen Beträge und Fristen nennt die Berliner Finanzverwaltung; an der Anmeldepflicht ändert das nichts.

Gilt eine Leinenpflicht – und brauche ich einen Hundeführerschein?

In Berlin gilt eine allgemeine Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet, mit Ausnahme der ausgewiesenen Hundeauslaufgebiete. Der Hundeführerschein ist freiwillig und befreit nur eingeschränkt – in Parks, Wald und ÖPNV bleibt die Leine trotzdem Pflicht. Die Details, inklusive der Ausnahmen für Bestandshunde, haben wir im Beitrag Leinenpflicht in Berlin ausführlich erklärt.

Worauf muss ich beim Kauf eines Hundes achten?

Um illegalem Welpenhandel vorzubeugen, dürfen in Berlin Hunde unter einem Jahr nur noch von sachkundigen Personen erworben werden – etwa von gewerblichen Händlern mit tierschutzrechtlicher Erlaubnis, von Tierärztinnen und Tierärzten, anerkannten Hundetrainern oder aus Tierheimen mit entsprechender Erlaubnis. Du musst dir beim Kauf eine schriftliche Erwerbsbescheinigung ausstellen lassen (Identität, Sachkunde, Rasse) und sie für die Dauer der Haltung aufbewahren. Auch bei älteren Hunden ist eine Erwerbsbescheinigung vorgeschrieben.

Wo darf ich meinen Hund nicht mit hinnehmen?

Ein Mitnahmeverbot gilt für Kinderspielplätze, Badeanstalten und öffentliche Badestellen sowie für als solche gekennzeichnete Liegewiesen. Das ist gerade im Sommer relevant – an vielen Seen sind Badestelle und Hundebereich strikt getrennt.

Muss ich den Hundekot beseitigen?

Ja. Hundehalterinnen und -halter sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihres Hundes im öffentlichen Raum zu beseitigen. Wer das unterlässt, riskiert ein Bußgeld. Ein paar Beutel in der Jackentasche gehören in Berlin schlicht zur Grundausstattung.

Dieser Beitrag gibt den Stand Juni 2026 wieder und dient der allgemeinen Information, nicht der Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Berliner Hundegesetz, die Hundegesetz-Durchführungsverordnung sowie die steuer- und ordnungsrechtlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung; im Zweifel gilt die Auskunft der zuständigen Behörde.

Sascha Wiengarn, Gründer von BARFbike, mit Hündin Ciara

Sascha Wiengarn

Gründer & Geschäftsführer von BARFbike. Schreibt über artgerechte Rohfütterung aus der Praxis eines Berliner BARF-Lieferdienstes. Mehr über BARFbike

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